Montag, 26. Januar 2015

Hilfe bei Steuererklärung durch Online-Portale

Die alljährliche Steuererklärung steht bald wieder an. Sie muss immer im Nachhinein für ein bereits vergangenes Kalenderjahr erstellt und an das Finanzamt abgegeben werden. Aktuell steht also die Erklärung für 2014 an, frühestens Anfang 2016 kann die Steuer für 2015 erklärt werden.
Für die meisten von uns ist die Beschäftigung mit seinen Einnahmen und Ausgaben eher lästige Pflicht. Dennoch sollte man während des gesamten Jahres zumindest die Größenordnung seiner Einkünfte, aber vor allem auch die Ausgaben im Blick haben. Für die Steuererklärung gibt es heutzutage etliche Online-Portale, die einem die Arbeit erleichtern.

Warum überhaupt Steuern zahlen?
Steuern sind eine übliche Form der Abgaben für das Gemeinwesen, wenn generell in irgendeiner Form Gelder fließen. So werden diese Gelder für eine funktionierende Infrastruktur verwendet, dazu gehören unter anderem Straßen, Brücken, die Kanalisation, Stromversorgung und Telekommunikation. Ohne eine gut funktionierende Infrastruktur würde die Wirtschaft nicht rund laufen.
Daneben werden Steuergelder für Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, Kultur, aber auch für Gehälter des öffentlichen Dienstes und einigen Sozialleistungen verwendet.
Obwohl es in bei der Verwendung von Steuergeldern gelegentlich auch Negativbeispiele gibt (der geplante Großflughafen BER lässt grüßen), sind unsere Steuerzahlungen grundsätzlich sinnvoll für das Allgemeinwohl.

Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Wir als Bürger sind grundsätzlich verpflichtet Steuern zu zahlen. Wer dem Finanzamt geflossene Gelder verheimlicht, begeht Steuerhinterziehung und kann dafür bestraft werden. Bei größeren Summen droht auch die Haftstrafe, wie im prominenten Beispiel von Uli Hoeneß zu sehen war.

Die Abgabepflicht für Arbeitnehmer regelt der Paragraph § 46 EStG. Demnach muss dem Finanzamt unter anderem in folgenden Fällen eine Einkommensteuererklärung vorgelegt werden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
  • Sofern monatliche Einkünfte über 410 Euro vorliegen
  • Wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben 
  • Sobald mehrere Gehälter nebeneinander bestehen, also nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurde
  • Sofern die Einkünfte bei Selbständigen über dem Grundfreibetrag liegen (bei Ledigen im Jahr 2014 mehr als 8.354 Euro)
  • Beide Ehepartner haben Arbeitslohn bezogen. Einer von ihnen wurde nach der Steuerklasse V oder VI besteuert. Oder bei der Steuerklasse IV wurde ein weiterer Faktor auf der Lohnsteuerkarte eingetragen
  • Wenn Ihr Ehepartner im Ausland lebt und Sie sich auf Ihrer Lohnsteuerkarte die Steuerklasse III eintragen haben lassen
  • Wenn der Arbeitgeber gewechselt wird und der neue Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung die Werte der vorherigen Arbeitgeber nicht berücksichtigt hat
  • Sofern ein Verlustvortrag vorhanden ist
  • Sofern Sonderzahlungen wie Abfindungen oder Gewinnbeteiligungen geleistet wurden
  • Wenn die Ehe geschieden wurde oder der Ehepartner verstorben ist.
  • Ihr Finanzamt hat Sie dazu aufgefordert, eine Einkommensteuererklärung abzugeben (unabhängig davon, ob andere Voraussetzungen erfüllt sind)

Im Standardfall ist der 31.Mai eines jeden Jahres Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung. Sofern Sie die Steuererklärung deutlich verspätet abgeben (bei ein paar Tagen drückt das Finanzamt häufig ein Auge zu), kann es zu Verspätungsgebühren kommen. Sollten Sie mehr Zeit benötigen als bis zum 31.Mai, beantragen Sie unbedingt eine Fristverlängerung.

Kosten für die Steuererklärung
Jetzt kommen wir zu der Frage, wer die Erklärung erstellt und mit welchen Kosten man rechnen muss?
Wer bei der Steuererklärung viel Arbeit vermutet oder komplizierte Sachverhalte versteuern muss, kann die Arbeit an einen Steuerberater abgeben. Steuerberater kosten natürlich Geld. Als unteres Limit für eine einfache Steuererklärung kann man 150 bis 200 Euro ansetzen, bei komplexeren Steuererklärungen geht der Preis auch mal Richtung 1.000 Euro oder sogar darüber hinaus.
Der Preis kann sich vor allem lohnen, wenn man sich damit viel Arbeit erspart oder man dadurch eine höhere Steuerrückzahlungen erzielen kann.

Wer nur eine Standarderklärung abzugeben hat oder sich die Zeit nehmen möchte, um die Steuererklärung selbst zu erstellen, erhält dafür heutzutage bereits gute Software.

Elster
Die Steuerverwaltungen von Bund und Ländern bietet über ELSTER (Elektronische Steuererklärung) die Möglichkeit, kostenlos elektronisch Steuererklärungen an das Finanzamt abzugeben.
Damit sollen die Bürger bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuer unterstützt werden und ihnen diese als lästig empfundene Pflicht erleichtern.
Hierzu gibt es einen neuen Service in ELSTER: Die vorausgefüllte Steuererklärung (Belegabruf). Weitere Informationen hierzu findet man unter www.elster.de/Belegabruf. Im Bereich Downloads gibt es ein Erklärfilm zum neuen Service sowie verschiedene Videoanleitungen für die einzelnen Schritte von der Registrierung im ElsterOnline-Portal bis hin zum Versand der fertigen Einkommensteuererklärung.

Es kommt hier aber immer noch recht häufig zur Kritik, dass die Handhabung relativ kompliziert ist. Vor zwei Jahren habe ich das Elster-Formular einmal benutzt und fand es ebenfalls nicht besonders selbsterklärend.

Kostenpflichtige Software
Wer statt einer "nackten" Online-Steuererklärung mehr Erläuterungen nutzen möchte oder sich komplett mit Videobegleitung durch die Erklärung führen lassen möchte, findet einige kostenpflichtige Anbieter. Fünf der bekanntesten sind:
Als erstes bleibt festzuhalten, richtig schlecht ist keines der hier aufgeführten Steuersoftwareprogramme und ein Fehlgriff ist nicht zu erwarten. Der Hauptunterschied liegt in der Benutzerführung, dem Design und den angebotenen Hilfen.

Speziell das WISO Steuer Sparbuch bietet eine umfangreiche Videobegleitung, die man zwar nicht zwingend benötigt, aber dennoch ganz angenehm sein kann. So ist jedenfalls meine positive Erfahrung mit der Steuersoftware von WISO. In der neuen Version 2015 soll sich das Steuer-Sparbuch auf einen USB-Stick installieren lassen und man kann die Software auf verschiedenen Computern ohne lokale Installation nutzen.

Die Software von Taxman 2015 ist nach ersten Erfahrungsberichten für Privatnutzer ebenso geeignet wie für Selbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen. Hier gibt es auch eine Menge Begleitmaterial und die Software eignet sich auch für komplexere oder besondere Steuerfälle.

Die Preise bewegen sich zwischen 13 und 35 Euro, wobei sich WISO und Taxman eher im oberen Preissegment aufhalten. Das Preisniveau ist meiner Meinung nach absolut in Ordnung.

Wie sieht es bei Euch aus? Erstellt Ihr die Steuererklärung selbst oder lasst Ihr diese vom Steuerberater erstellen?

Zum Weiterlesen:

2 Kommentare:

  1. Ich benutze seit meheren Jahren die Steuersoftware von WISO und bin damit mehr als zufrieden. Die Menuführung ist einfach und verständlich und die errechneten Steuererstattungen sind bis heute centgenau vom FA anerkannt und überwiesen worden.

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  2. Wir nutzen die Steuersparerklärung von AkadAG, hatten auch mal WISO. Am ende bleibt man meist einem Programm treu, wegen der Datenportierbarkeit. Zufrieden sind wir mit der Software allemal - bei uns gibts rückzahlungsmäßig immer so ugf im mittleren hunderter-bereich was zu holen (mal mehr mal weniger, je nachdem was im Jahr so anlag), da lohnt sich ein Steuerberater also nicht (200€ für den vs 20€ für die Software). Gab auch nie Beanstandungen oder so.

    Kompliziert ist es wirklich nicht, gerade weil die Programme die steuerlichen Sachverhalte in relativ klare Frage-Antwort Dialoge runterbrechen und alles auf inhaltliche Plausibilität checken. Man sollte allerdings (jenseits des Programms) einen klaren Überblick über alle benötigten Daten schon vorher haben - das heißt ganzjährig eine ordentliche Beleg- und Aktenwirtschaft führen, so dass man nicht erst kurz vor Schluss alles mühsam zusammenzetteln muss. Gerade wenn es um mehrere komplexere Einkunftsarten geht und man gewisse Steuerminderungsmöglichkeiten nutzen will ist es besser "vorzuarbeiten" und die relevanten Informationen gleich griffbereit zu haben.

    Was ELSTER angeht, ja da ist die Benutzerfreundlichkeit wirklich noch verbesserungsbedürftig. Man merkt irgendwie wirklich (wie bei so vielen technischen Sachen vom Staat) dass das Programm nicht von der Privatwirtschaft konstruiert wurde (die also mehr auf komfortable Bedienung achten müssen weil die Kunden sonst zur Konkurrenz wechseln). Da die meisten Programme aber integrierte Elster-Schnittstellen haben muss man sich damit auch nicht so viel rumärgern.

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